Bitte beachten Sie, dass mit der Corona-Verordnung der Landesregierung vom 3. Dezember und Anpassung am 5. Dezember jetzt folgende Voraussetzungen für einen Besuch in unserem Haus gelten:

  • 2G, wenn bei abgeschlossener Grundimmunisierung (also vollständig geimpft oder genesen) seit der letzten Impfung bzw. der Infektion nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
  • 2G+, wenn das vorgenannte mehr als sechs Monate zurückliegt. Dann ist zusätzlich der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Schnelltest erforderlich, der von einer offiziellen Teststelle durchgeführt wurde (kein Selbsttest!).

Wichtige Information zur neuen Corona-Verordnung